Markus Kurze: Rettungsdienstgesetz auf gutem Weg
Zur Einbringung des ersten Entwurfes des Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze:
„Bereits in der letzten Wahlperiode gab es Überlegungen, das Rettungsdienstgesetz des Landes zu novellieren. Zu einer grundsätzlichen Novellierung des Gesetzes kam es jedoch nicht mehr. Wir haben es beim neuen Rettungsdienstgesetz mit einer ganz neuen Qualität der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung zu tun. Das große Ziel ist Rechtssicherheit. Der Weg über die Vergabe von Konzessionen ist hierbei der rechtssicherste Weg. Für die Vorhaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung bedarf es einer engen Einbindung der Hilfsorganisationen (u. a. DRK, ASB, JUH, Malteser, DLRG und Bergwacht) im Land, die seit Jahrzehnten für unser Land einen ordentlichen Rettungsdienst erbringen.
Wichtige Punkte sind aus Sicht der CDU-Fraktion die tarifgebundene Entlohnung, die dem Ärztemangel geschuldete engere Einbindung der Krankenhäuser, die primäre Sicherstellung des Rettungsdienstes durch die Leistungserbringer und Hilfsorganisationen, die Berücksichtigung des Eignungskriteriums des Massenanfalls von Kranken und Verletzten bei der Konzessionsvergabe sowie die Beibehaltung der Hilfsfrist von 12 Minuten. Dies bedeutet, dass ein Rettungswagen mit Notarzt innerhalb von 12 Minuten beim Erkrankten oder dem Verunfallten vor Ort sein muss. Dies wird in Sachsen-Anhalt schon jetzt zu 95 Prozent realisiert. Diese Kernpunkte des Gesetzes sind Garantien der Daseinsvorsorge für unsere Bürgerinnen und Bürger im Land Sachsen-Anhalt.
Im Entwurf wurden auch die speziellen Aufgaben der Wasser- und Bergrettung berücksichtigt. Die Formulierung einer solchen gesetzlichen Pflichtaufgabe im Rettungsdienstgesetz unter Berücksichtigung der geographischen Gegebenheiten sehen wir derzeit jedoch skeptisch, da die Gefahr besteht, dass wir hinter dem derzeitigen Rechtszustand zurückfallen würden. Nach § 1 Brandschutzgesetz besteht diese Pflicht im gesamten jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes und des Katastrophenschutzes.“