Kay Barthel: Auch das neue Finanzausgleichsgesetz wird Handschrift der CDU tragen
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Kay Barthel, erklärte im Anschluss an die gemeinsame Klausur mit der SPD zur Zukunft der Kommunalfinanzen:
„Wir freuen uns sehr, dass der Finanzminister unsere beharrliche Forderung nach einer Aufrechterhaltung der Investitionspauschale in angemessener Höhe in die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes einbringt und sie bis 2019 verstetigt. Vermögens- und Substanzverzehr an kommunalen Einrichtungen werden so verhindert. Die Binnenverteilung der Investitionspauschale sowie die Notwendigkeit einer Ausgabefrist sind aber noch zu überprüfen.
Zur Stärkung finanzschwacher Kommunen fordern wir darüber hinaus eine Finanzausgleichsumlage nach Sächsischem Modell, wonach Gewerbesteuereinnahmen finanzstarker Kommunen mit einem festgelegten Betrag gekappt und an finanzschwache Kommunen nach dem Solidarprinzip umgeschichtet werden“, so Barthel.
Weiterhin fordert er eine stärkere Beachtung des tatsächlich erwarteten Bedarfs bei der Beurteilung der Angemessenheit der Finanzzuweisungen. Es dürfe künftig nicht allein auf die Einnahmen und Ausgaben der Vergangenheit geschaut werden. Das jetzige FAG biete keine Anreize, auf kommunaler Ebene zu sparen oder Mehreinnahmen zu erzielen. Vielmehr belohne es Verschwendung und bestrafe zugleich Sparbemühungen bzw. Verbesserungen der Einnahmeseite.
„Dieser Fehlanreiz ist bei der Konsolidierung unbedingt zu überwinden. Auch in dieser Frage gibt es Bewegung und wir sind zuversichtlich, dass unsere Vorschläge im neuen Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt werden“, so Barthel abschließend.