Kay Barthel: Familiensplitting für alle, die sich für Kinder entscheiden!
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel, hält einen Abbau steuerlicher Diskriminierung im Einkommenssteuerrecht für längst überfällig. Jedoch setze der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der heutigen Landtagssitzung dazu einen völlig falschen Schwerpunkt.
„Steuerliche Diskriminierung findet eben nicht in erster Linie bei eingetragenen Lebenspartnerschaften statt, sondern benachteiligt zu aller erst Familien mit Kindern. Sie sind die eigentlichen Verlierer im Einkommenssteuerrecht und die Dimension des Problems ist ungleich größer. In einer Zeit, die durch flächendeckende Geburtenrückgänge und gesellschaftliche Überalterung gekennzeichnet ist, sollten wir lieber darüber nachdenken, wie wir bei denen für Entlastung sorgen, die sich für Kinder entscheiden. Es ist ein Anachronismus, dass Steuervergünstigungen im Einkommenssteuerrecht immer noch nicht an das Vorhandensein von Kindern geknüpft sind. Haben sich doch die Familienverhältnisse seit der Einführung des Ehegattensplittings im Jahre 1958 wesentlich geändert. Der inzwischen 54 Jahre alte und überholte Ansatz sollte in seiner negativen Wirkung nicht noch verstärkt werden. Das Einkommenssteuergesetz bedarf dringend einer Überarbeitung, da es schon jetzt die falschen Adressaten erreicht. Unsere Antwort lautet deshalb: Familiensplitting“, erklärt Barthel.
Das Vorreiter-Land für das Modell des Familiensplittings sei Frankreich. Dort werde nicht der Trauschein oder die eingetragene Lebenspartnerschaft begünstigt, sondern die zu versorgenden Kinder. Kinderreiche Paare zahlen in Frankreich praktisch keine Einkommensteuer, während in Deutschland mit zunehmender Kinderzahl eine steuerliche Benachteiligung wachse.
„Das französische Modell ist nach unserer Auffassung nachahmenswert und familienpolitisch vorbildlich. Vor allem wäre es auch eine geeignete Antwort auf den demografischen Wandel. Das Einkommenssteuerrecht muss zeitgemäß und familienfreundlich umgebaut werden. Eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Einkommenssteuerrecht wird dann auch verfassungsrechtlich nicht mehr erforderlich sein“, so Barthel weiter.