Katrin Budde / André Schröder: Koalition will Vermessungspflicht für Gartenlauben abschaffen – Auch Lauben mit Bestandsschutz sollen profitieren
Gärten sind das älteste Kulturgut der Menschheit. Auch heute prägen sie mit der Kleingartenkultur das Gesicht unserer Städte und Gemeinden „Kleingärten sind unverzichtbarer Bestandteil kommunalen Lebens“, wie es der Deutsche Städtetag in seinen Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens feststellt. Dabei stellt insbesondere die demografische Entwicklung das Kleingartenwesen vor große Probleme. So ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Kleingärten in Sachsen-Anhalt von derzeit 116.000 auf ca. 85.000 im Jahr 2020 sinken wird.
Die Gartenfreunde verwiesen in Gesprächen mit SPD- und CDU-Fraktion auf unnötige bürokratische Hürden. Ein besonderes Ärgernis sei die regelmäßigen Gebühren für die Vermessung von Lauben. Diese werden bei erheblichen baulichen Veränderungen an Kleingartenlauben sowie bei der Neuerrichtung von Gartenlauben fällig, da derzeit eine gesetzliche Regelung eine Pflicht zur Vermessung der Lauben besteht. „Das ist absolut unnötig“, erklärte Katrin Budde, SPD-Landesvorsitzende und Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. „Bei Umbauten trifft das regelmäßig den Kleingartenverein. Das ist aus unserer Sicht eine Überregulierung.“
Budde stellte dazu ein entsprechendes Gesetzesvorhaben vor. „Wir wollen das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) ändern und die Vermessungspflicht einfach aufheben“, erklärte die Fraktionschefin. Danach soll die bislang kostenpflichtige Vermessung in Zukunft entfallen, wenn in Kleingärten Lauben baulich verändert werden oder Kleingärtner eine neue Laube errichten. Wichtig sei, so André Schröder, Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, dass in dem Gesetzesvorhaben eine Klarstellung des Gebäudebegriffs vorgenommen werde. „Die Klarstellung des Gebäudebegriffs im Gesetz eröffnet die Chance, unnötige Kosten von den Gartenfreunden abzuwenden“, so Schröder.
Die Koalition will dabei auch die Besonderheiten der neuen Bundesländer berücksichtigen. „Unser Entwurf sieht vor, dass auch die Lauben über 24 m², für die Bestandsschutz besteht, von der Regelung profitieren“, so Budde. „Die absurde Diskussion wie bei den Rundfunkgebühren, wo die ostdeutschen Lauben benachteiligt werden sollten, braucht kein Mensch nochmal.“