Markus Kurze: „Der Entwurf des Rettungsdienstgesetzes ist die konsequente Umsetzung der Koalitionsvereinbarung“
Zur anstehenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes und der Kabinettsbefassung noch vor der Sommerpause erklärt Markus Kurze, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Der Regierungsentwurf ist die konsequente Umsetzung der Koalitionsvereinbarung. Der Gesetzentwurf steht auf rechtssicheren Füßen und berücksichtigt die Interessen unserer Hilfsorganisationen, der Kommunen und des Ehrenamtes (Katastrophenschutz). Die großen Ziele des Gesetzes stimmen. Die nun geäußerte Kritik am Regierungsentwurf ist unnötig. Wir brauchen kein schlechtes Gewissen in der Koalition zu haben, auch keins, das Rüdiger Erben heißt.
Wasser- und Bergrettung dienen in erster Linie dem Zweck, verunglückte Personen aus Notlagen im Wasser oder unwegsamen Gelände zu befreien. Diese Aufgabe obliegt den Gemeinden als typische Hilfeleistung nach dem Brandschutzgesetz. Es ist nicht richtig, wenn eine fehlende finanzielle Beteiligung der Kommunen angemahnt wird. Lediglich in den Fällen, in denen ein Tatbestand der Hilfeleistung nach dem Brandschutzgesetz nicht erfüllt ist, werden die Kräfte der Wasser- oder Bergrettung subsidiär tätig und fanden deswegen im alten Rettungsdienstgesetz keine Erwähnung.
In der Novelle wird eine klarstellende Abgrenzung der Aufgaben der Wasser- und Bergrettung zum Rettungsdienst aufgenommen. Zugleich wird festgelegt, dass neben den sonstigen Konzessionen für den bodengebundenen Rettungsdienst weitere Konzessionen für Aufgaben des Wasserrettungs- oder des Bergrettungsdienstes erteilt werden können, soweit dies im Einzelfall aus geographischen Gründen geboten ist.
Die finanzielle Situation der Wasser- und Bergwachten wird auch Thema in der Anhörung zur Kabinettsbefassung sein. Wir werden diesen Punkt auch im Gesetzgebungsverfahren mit der dafür gebotenen Gründlichkeit beraten, um auch zukünftig die Rettung von Badenden und Bergwanderern aus Gefahrensituationen gewährleisten zu können.“