Jens Kolze: Der IMSI-Catcher ist als notwendiges technisches Hilfsmittel und für eine effektive Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar
Zu der am heutigen Tage im Innenausschuss stattgefundenen Beratung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Im Land Sachsen-Anhalt ermächtigt das Verfassungsschutzgesetz die Verfassungsschutzbehörden dazu, durch technische Mittel den Standort eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes sowie dessen Geräte- und Kartennummer zu ermitteln. Der IMSI-Catcher ist eine Basisstation für Mobilfunk, mit der die Polizei Handys orten kann. Der IMSI-Catcher ist ein notwendiges technisches Hilfsmittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren und damit zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar und muss daher beibehalten werden. Dieser Einschätzung scheinen sich die Bündnisgrünen durch ihren im Innenausschuss vorgelegten Änderungsantrag wohl nunmehr auch im Grunde nach anzuschließen.
Nachdem Herr Striegel in der Plenardebatte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als eine „aus der Logik des Kalten Krieges heraus agierende Spitzelbehörde“ in ehrverletzender Weise beschimpft hat, warf er den Koalitionsfraktionen nunmehr vor, auf dem Weg in den Überwachungsstaat zu sein. Herr Striegel verkennt, dass der vorgelegte Änderungsantrag zum Teil dem Zweilesungsgebot nicht Rechnung trägt und im Übrigen eine Evaluierung bereits vorliegt und daher eine Zustimmung der Koalitionsfraktionen nicht erfolgt ist.
Die Äußerung des Herrn Striegel, dass die Koalitionsfraktionen perspektivisch auch Kommunikationsinhalte mit erfassen wollen, ist schlichtweg unwahr. Eine entsprechende Eingriffsermächtigung ist und wird im Gesetz nicht vorgesehen. Bei Herrn Striegel besteht offensichtlich ein großes Misstrauen gegenüber unserem Rechtsstaat, das wir jedoch nicht teilen. Aus seiner Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission sollte ihm bekannt sein, dass eine effektive parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes besteht.“