Hardy Peter Güssau: CDU zeigt ihre Handschrift beim Schulgesetz
Zu der heutigen zweiten Kabinettbefassung zur Schulgesetznovelle erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hardy Peter Güssau:
„Ein Vergleich der ursprünglich durch das Kultusministerium vorgelegten Konzeption zur Einführung der Gemeinschaftsschule und der nunmehr eingebrachten Kabinettvorlage lässt eindeutig die Handschrift der CDU-Landtagsfraktion in den Beratungen erkennen.
Wir konnten uns mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen durchsetzen:
- Die Kostenfreiheit auch für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum nächstgelegenen Gymnasium wurde vereinbart.
- Die Zustimmung des Ausschusses für Bildung und Kultur bei der Formulierung der Ausführungsbestimmungen in Verordnungen wurde vereinbart.
- Die mögliche Aktualisierung des Konzeptes einer Gemeinschaftsschule und damit die Rückumwandlung in eine Schulform des gegliederten Schulwesens wurden aufgenommen.
- Die Streichung der Passage, nach der die Gemeinschaftsschule als Ganztagsschule zu führen ist. Damit wird keine der zukünftig existierenden Schulformen bevor- oder benachteiligt.
Es ist bekannt, dass das Konzept der Gemeinschaftsschule kein Konzept der CDU war und ist. Dennoch tragen wir unter den oben genannten Prämissen dieses Konzept unseres Koalitionspartners mit. Ob es noch weitere Änderungen an der Kabinettvorlage bzw. dem Gesetzentwurf geben wird, werden die parlamentarischen Beratungen ab Juni 2012 zeigen.“