Konferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern: Hallesche Erklärung vom 25. Mai 2012
1. Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten konsequent entgegentreten
Polizistinnen und Polizisten leisten für unser Land tagtäglich einen verantwortungsvollen und wichtigen Dienst, sind jedoch bundesweit zunehmend mit Aggressivität und zum Teil mit erheblicher körperlicher Gewalt konfrontiert. Die Zahl der Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten sind in den vergangenen fünf Jahren gestiegen. Unserer Auffassung nach gebietet die aktuelle Entwicklung ein entschiedenes Vorgehen aller demokratischen Kräfte gegen Gewalttäter. Angriffe auf die Polizei als Vertreter der Staatsgewalt sind Angriffe auf die Gesellschaft insgesamt!
Es ist eine klare Tendenz erkennbar, dass extremistische Gewalttäter, insbesondere aus der autonomen Szene, am Rande des friedlichen Protestes gegen Rechtsextremismus und Fremdenhass, Ausschreitungen gegen die Polizei regelrecht suchen. Früher standen unsere Beamtinnen und Beamten meist zwischen den Beteiligten. Inzwischen sehen Autonome Gewalt gegen die Polizeieinsatzkräfte als legitimes Mittel zur Erreichung ihrer Ziele an. Erfahrungen zeigen, dass sich auch erlebnisorientierte Gewalttäter, die extrem gut vernetzt sind und eine große Mobilität aufweisen, an den Ausschreitungen beteiligen. Die Hemmschwelle für Gewaltdelikte ist dabei erheblich gesunken.
Vor dem Hintergrund, dass vor allem von extremistischen Tätern ein erhebliches Gewaltpotential gegen Amtsträger ausgeht, muss moderne Präventionsarbeit die klare Ächtung politisch motivierter Gewalt zum Thema machen. Ein nur reflexartiges Verurteilen von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung oder von Gewalt gegen die Polizei reicht nicht aus.
Der nächste wichtige Punkt im Maßnahmenkatalog ist der Schutz der Polizei bei allen Einsatzlagen. Ob nun bei Einsätzen wegen häuslicher Gewalt, bei Ausschreitungen im Rahmen von Fußballspielen oder bei Demonstrationen extremistischer und gewaltbereiter Kräfte: Durch einsatztaktische Überlegungen, durch eine gute persönliche Ausstattung sowie durch gute Aus- und Fortbildung muss die Sicherheit unserer Beamtinnen und Beamten gewährleistet werden.
Auf Grund des deutlichen Anstiegs der Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte sowie der wachsenden Anzahl von Übergriffen auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte haben CDU und CSU auf Bundesebene eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes dieses Personenkreises vor tätlichen Angriffen erreicht. Hierdurch wird dem Fürsorgegedanken Rechnung getragen, mittelbar die Autorität des Staates besser geschützt und ein wichtiges Signal zur gesellschaftlichen Ächtung von Widerstandshandlungen gesetzt. Bei allem gebotenen Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit bedarf es jedoch auch eines beherzteren Durchgreifens der Gerichte.
Die innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern sehen eine gesetzlich verankerte individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten durch Namens- oder Nummernschilder ebenso wie die Polizeigewerkschaften mit Skepsis. Beamtinnen und Beamte haben begründete Ängste, auch im Privatleben zur Zielscheibe von Gewalt zu werden. Wir setzen uns nicht über die berechtigten Interessen unserer Polizistinnen und Polizisten hinweg. Wir sind es unseren Beamten schuldig, sie für ihre ständige Einsatzbereitschaft vor Ausforschung, Repressalien und der Veröffentlichung ihrer Namen und Privatanschriften durch die politisch extreme Szene zu schützen. Großdemonstrationen und Großeinsatzlagen sind mit besonderen Gefährdungslagen verbunden. Dort, wo eine Identifizierung über taktische Kennzeichnungen, über Gruppenkennzeichnungen, polizeiliche Videoauswertung und durch interne Zeugenbefragungen problemlos möglich ist, bedarf es keiner weitergehenden Kennzeichnungspflicht. Weltoffenheit und Bürgernähe messen wir einzig an dem Verhalten unserer Polizeibeamten und nicht an der Pflicht zum Tragen eines Schildes.
2. Bessere ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen ungezügelten Alkoholkonsum in öffentlichen Verkehrsmitteln
Wer den öffentlichen Nah- und Fernverkehr benutzt, erwartet pünktlich, bequem und sicher an sein Ziel und auch wieder nach Hause zu kommen. Die Realität sieht mitunter ein wenig anders aus. Vor allem an Wochenenden sind Pöbeleien und Partystimmung ständiger Wegbegleiter. Zerstörungen wie zerkratzte Scheiben und zerschlitzte Sitze, Gewaltexzesse und Verunreinigungen: Schuld und Begleiter ist oft der Alkohol. Alkohol wirkt als Katalysator stark aggressionsfördernd. Auch wenn es nicht unmittelbar zu Straftaten kommt, so fühlen sich doch viele Bürger im öffentlichen Nah- und Fernverkehr von alkoholisierten und pöbelnden Menschen bedroht.
Die innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern regen die Prüfung eines bundesweiten Alkoholverbots in allen öffentlichen Verkehrsmitteln an. Zu prüfen wäre auch, ob bereits spezifische Lösungen vor Ort gezielt nach Bedarf über eine Verankerung im Hausrecht reichen, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu erhöhen. Hierdurch soll thematisch ein Anstoß für ein konsequentes Vorgehen gegeben werden.
3. Maßnahmen für einen friedlichen Fußball
Fortsetzung der Diskussion der Dresdner Erklärung
Wir alle haben die Europameisterschaft 2012 in Polen und in der Ukraine vor Augen. Fußball ist für viele Bürgerinnen und Bürger Bestandteil des Lebens. Der Fußball hat jedoch ein ernstzunehmendes Problem. Fußballspiele werden in jüngster Zeit zunehmend als Schauplatz für gewalttätige Auseinandersetzungen genutzt. Ausschreitungen, wie bei den Relegationsspielen in Düsseldorf und Karlsruhe, sind nicht hinnehmbar. Die Fangewalt umfasst neben den Stadien auch das Stadionumfeld, die Autobahnraststätten und die Bahnanreise. Bundesweit wird die Polizei durch gewaltbereite Fußballfans vor große Herausforderungen gestellt. Wir haben ein erhebliches Gewaltpotential in der Ultraszene. Die Gewalt am Rande von Fußballspielen nimmt an Intensität und Härte weiter zu. Kein anderer Sport erfordert mehr Polizeieinsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das Image des Sports und der Vereine leidet darunter. Leidtragende sind auch die friedlichen Fans und oft auch einfach nur unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger. Ziel muss es sein, durch einen Maßnahmenkatalog Gewalttäter dauerhaft vom Fußball zu isolieren und die Sicherheit in Deutschlands Fußballstadien zu verbessern.
Die innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern schlagen folgende Maßnahmen vor:
– Die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes muss verboten bleiben und soll unter Strafe gestellt werden.
– Gewalttätern müssen klare Grenzen aufgezeigt werden. Sowohl von den Einsatzkräften der Polizei als auch vor der unabhängigen Justiz dürfen gewalttätige Fußballfans nicht mit Nachsicht behandelt werden. Es muss zum Gewaltphänomen Fußball ein stärkerer Dialog mit Richtern und Staatsanwälten gesucht werden.
– Haus- und Stadionverbote müssen konsequent gegenüber demjenigen durchgesetzt werden, der die Stadionordnung oder Strafgesetze im und außerhalb des Stadions verletzt. Die Richtlinien des DFB zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten müssen bei allen Spielen der Lizenzligen (Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga), der Regionalligen, des DFB und des Ligaverbandes konsequent umgesetzt werden. Eine Verschärfung des Sanktionskataloges bis hin zu lebenslangen Stadionverboten soll geprüft werden.
– Die Gewährleistung von Fanbegleitung zum Spielbetrieb durch die Fußballvereine als Mittel der Gewaltprävention hat sich bewährt und ist weiterhin auszubauen.
– Bei Risikospielen soll in allen Ligen auf jedes Ticket ein Sicherheitszuschlag erhoben werden können. Die zusätzlichen Einnahmen müssen zur Erhöhung der Sicherheit verwendet werden, um beispielweise mehr Ordner zu engagieren oder einen Busservice für die Fans der gegnerischen Mannschaft vom Bahnhof zum Stadion und zurück einzurichten.
– Weiterhin kein Spielbetrieb am 1. Mai in den deutschen Profiligen. Die Einsatzkraft der Polizistinnen und Polizisten wird an diesem Tag an anderen Brennpunkten gebraucht.
– Mit einer deutlichen Erhöhung von personengebundenen Eintrittskarten können potenzielle Randalierer künftig aus den Stadien ferngehalten werden. Derzeit werden solche Tickets nur bei 15 bis 20 Risikospielen pro Saison verkauft. Bei der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland wurden alle Eintrittskarten, mit Ausnahme von mehreren hunderttausend VIP-Tickets, personengebunden veräußert. Die Identitätskontrolle war eine wirksame Maßnahme, um Gewalttäter aus Stadien fernzuhalten. Zusätzlich kann auch eine Verringerung des Gästekartenkontingentes bei Risikospielen die Sicherheit verbessern.
– Ein generelles Alkoholverbot in Stadien und im Nahverkehr bei der An- und Abreise kann Fangewalt hemmen. Der ausschließliche Ausschank von alkoholfreiem Bier bei Risikospielen hat sich bewährt.
4. Der gewaltbereiten salafistischen Bewegung Einhalt gebieten
Die innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern sehen die gewaltsamen Ausschreitungen von Anhängern der radikal-salafistischen Bewegung gegen die Polizei in Reaktion auf die provokanten Demonstrationen der rechtsextremen Gruppierung Pro NRW mit großer Besorgnis. Auch die jüngste massenhafte Verteilung des Korans durch Salafisten ist kritisch zu sehen. Radikale Ansichten können sich nicht hinter der Religionsfreiheit verstecken. Das salafistische Gedankengut ist mit unseren Grundwerten und mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren. Jeder, der in Deutschland lebt, muss auch den freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat akzeptieren. Die Mehrzahl der Salafisten in Deutschland sind keine Terroristen, sondern politische Salafisten. Es gilt aufgrund der Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder jedoch als gesichert, dass das von Salafisten verbreitete Gedankengut den Nährboden für eine islamistische Radikalisierung bildet. Eine besondere Gefahr ist auch das virtuell verbreitete salafistische Gedankengut, welches noch mehr unter Beobachtung des Verfassungsschutzes gestellt werden muss. Eine wehrhafte Demokratie muss alle ihr zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel einsetzen, um Bedrohungen für die demokratische Grundordnung abzuwenden. Dazu gehören neben strafrechtlichen Sanktionen, Vereins- und Versammlungsverboten auch Einreiseverbote und Ausweisung militanter Islamisten.