Gründe für Nachtragshaushalt kein Ruhmesblatt
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat die Ankündigung der Landesregierung, zur Vorlage eines Nachtragshaushaltes, als notwendige Form der Parlamentsbeteiligung bezeichnet, um Korrekturen im Landesetat vornehmen zu können. Gleichzeitig betonte der Fraktionschef, dass die Ergebnisse der Steuerschätzung keinen Spielraum für Mehrausgaben zuließen.
„Die falsche Veranschlagung beim Stark III Programm für bessere Bildungsinfrastrukturen im Land durch das Finanzministerium war kein Ruhmesblatt. Der Ersatz fehlender EU-Gelder durch Landesmittel ist der Höhe nach zu hinterfragen. Die CDU-Fraktion wird in den weiteren Beratungen darauf achten, bestehende Risiken für den Haushalt abzuwenden und die diskutierte Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte bei den Bedarfszuweisungen nach SGB II einzulösen“, so Schröder.