Verbesserte Kinderförderung heißt, KiFöG und FAG aufeinander abstimmen
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, hat nach der Auswertung der gutachterlichen Stellungnahmen zum kommunalen Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Sachsen-Anhalt eine bessere Verzahnung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) mit dem kommunalen Finanzausgleich angemahnt.
„Derzeit beteiligt sich das Land an den Kosten der Kinderbetreuung in den Kommunen im Rahmen des KiFöG und regelt die Einzelheiten durch eine Verordnung. Gleichzeitig belegen die Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich einen kommunalen Mehrbedarf durch Kleinkinder und deren Betreuung. Wenn dieser Mehrbedarf im FAG berücksichtigt werden soll, entsteht ein dringender Abstimmungsbedarf zum jetzigen Entwurf für ein neues KiFöG. Wir können nicht Kinderquoten im FAG (U6-Faktor) festlegen und gleichzeitig die Kinderbetreuung losgelöst davon betrachten“, so Schröder.
Die CDU-Landtagsfraktion werde in den Beratungen beider Gesetze darauf achten, dass eine sinnvolle Abstimmung stattfindet. Dazu solle auch die Auswertung der Anhörung des KiFöG-Gesetzentwurfes dienen, kündigte Schröder an.