Ulrich Thomas begrüßt Vorstoß zur Altersvorsorge für Selbständige
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat den Vorstoß des Bundesarbeitsministeriums im Hinblick auf eine verpflichtende Altersvorsorge begrüßt.
Die Regelung solle für alle Selbstständigen gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind oder dann erst eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren seien abgeschwächte Regeln geplant. Über 50-Jährige seien nicht betroffen. Ausgenommen seien auch Selbstständige, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen. „Viele Selbständige in Deutschland beuten sich selbst aus. An ihre Altersvorsorge denken sie dabei oft nicht. Das birgt die Gefahr von Altersarmut“, so Thomas.
Die Selbstständigen sollen sich dabei so absichern, dass sie eine Zusatzrente erreichten, die oberhalb der Grundsicherung im Alter liege. Diese staatliche Leistung belaufe sich derzeit im Durchschnitt auf knapp 700 Euro im Monat. Das Ministerium beziffere die dafür nötigen Beiträge bei 45 Einzahlungsjahren auf 250 bis 300 Euro monatlich plus 100 Euro für eine Absicherung gegen Erwerbsminderung. Bei der neuen Vorsorgepflicht sollen die Selbstständigen aber „die größtmögliche Freiheit“ haben. Das Ministerium plane daher großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen: Für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert seien, und für Mitglieder der Künstlersozialkasse würden die neuen Regeln nicht gelten.