Jens Kolze: „Für eine effektive Aufgabenwahrnehmung unverzichtbar“
Zur heutigen Einbringung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jens Kolze:
„Als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 hat der Bundesgesetzgeber die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2002 um Auskunftsbefugnisse ergänzt und Befugnis zum Einsatz des IMSI-Catchers eingeräumt. Im Land Sachsen-Anhalt ermächtigt das Verfassungsschutzgesetz die Verfassungsschutzbehörden dazu, durch technische Mittel den Standort eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes sowie dessen Geräte- und Kartennummer zu ermitteln. Der IMSI-Catcher ist eine Basisstation für Mobilfunk, mit der die Polizei Handys orten kann. In Sachsen-Anhalt war zum Einsatz des IMSI-Catchers eine Evaluierung im Hinblick auf Praktikabilität und die Erreichung des gesetzgeberischen Ziels vorgesehen. Ergebnis der Evaluierung ist, dass die Befugnis zum IMSI-Catcher beibehalten werden sollte. Dem Ergebnis der Evaluierung schließen sich die Koalitionsfraktionen mit dem am heutigen Tage vorgelegten Gesetzentwurf an.
Der IMSI-Catcher ist ein notwendiges technisches Hilfsmittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren und damit zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar und muss daher beibehalten werden. Auf eines möchten wir dabei unmissverständlich hinweisen: Von der Maßnahme ist nur die Zielperson betroffen. Es erfolgen keine Anfragen zu IMSI-Nummern Dritter bei den Netzbetreibern, so dass keine Rückschlüsse auf die entsprechenden Mobilfunknummern und die dazugehörigen Anschlussinhaberdaten gewonnen werden können. Die Angaben auf den verschiedenen Internetforen, dass automatisch auch Kommunikationsinhalte mit erfasst werden, sind schlichtweg unwahr.“
In der Plenardebatte beschimpfte der Abgeordnete Striegel der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Verfassungsschutz als „aus der Logik des Kalten Krieges heraus agierende Spitzelbehörde“. Hierzu erklärt Jens Kolze: „Eine ungeheuerliche Bemerkung. Bei allem gebotenen Respekt vor der politischen Meinungsfreiheit: Es wird offensichtlich, dass Herr Striegels Denkweise nicht nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ausgerichtet ist. Er kann seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission offensichtlich nicht unvoreingenommen wahrnehmen. Herr Striegel wäre gut beraten, seinen Verdacht zu belegen oder von seiner Äußerung öffentlich Abstand zu nehmen. Eine Auswertung hierzu wird im Ausschuss erfolgen.“