Peter Rotter: „Ein großer Schritt hin zur Lohnuntergrenze“
Zur Einigung in der Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Eckpunkten für eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze erklärt der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Rotter:
„Das ist ein großer Schritt hin zu einer allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze in Deutschland. Jetzt gilt es, diese Position umgehend mit der FDP abzustimmen und in einem Gesetz umzusetzen. Danach sind die Tarifvertragsparteien am Zug. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften müssen dann ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Menschen im Niedriglohnbereich gerecht werden.“
Ein wesentlicher Punkt der Einigung: Eine Lohnuntergrenze sei die Regel, Abweichungen könnten nur im Konsens beschlossen werden. „Man kann nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag auf der Grundlage längst gekündigter Alttarifverträge von der Lohnuntergrenze abweichen. Es gibt eine klare Regelung, dass beide Seiten sich in der Kommission einigen müssen. Damit besteht nicht die Möglichkeit, die Lohnuntergrenze zu verhindern, indem man auf Zeit spielt und Verhandlungen ins Leere laufen lässt Auch gibt es eine gute Orientierung für die Höhe der Lohnuntergrenze: nämlich die bereits geltenden Branchenmindestlöhne“, so Rotter.
„Wir wollen faire Löhne in Deutschland. Gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden. Wir wollen diesem Grundsatz auch in Zukunft zur Durchsetzung verhelfen und Fehlentwicklungen in einigen Bereichen wirksam entgegenwirken“, erklärte Rotter heute in Magdeburg.