Bernhard Daldrup: Akzeptanz der Nutztierhaltung erhöhen
„Die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt ist unsere tragende Säule im ländlichen Raum. Sie sichert Landschaftspflege, Ernährung, Arbeitsplätze und Biodiversität. Obwohl in zwei Dritteln der landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt Viehwirtschaft betrieben wird, ist Sachsen-Anhalt kein Land mit einer hohen Viehbesatzdichte. Wir gehören zu den viehärmsten Flächenländern Deutschlands. Trotzdem gibt es derzeit bei jedem geplanten Stallneubau eine Bürgerinitiative dagegen und es existiert ein Pauschalurteil, dass große Betriebe schlecht für die Tiere sind. Es gibt aber keinen zwingenden Zusammenhang zwischen der Größe der Tierhaltungsanlage und deren Tiergerechtigkeit“, so der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Bernhard Daldrup, während der heutigen Landtagsdebatte zur Nutztierhaltung.
Daher müsse die Öffentlichkeitsarbeit weiter ausgebaut werden und der Dialog mit Landwirten, Verbrauchern und der Politik weiter angegangen werden. Hier biete das „Forum Nutzierhaltung“ einen guten Ansatzpunkt. „Viele Landwirte stellen sich dieser Herausforderung bereits und setzen auf moderne Produktionsmethoden, verbesserte Haltungsbedingungen, qualifizierte Arbeitskräfte und ein solides Management“, so Daldrup weiter.
„Ein anderer Ansatzpunkt zum Auflösen von Konfliktfeldern kann die Zucht sein. Daher ist es wichtig, dass die Förderung hierfür in Sachsen-Anhalt erhalten bleibt“, ergänzt Daldrup. Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt für die Stärkung einer artgerechten, gesellschaftlich anerkannten und wettbewerbsfähigen Nutztierhaltung sei die Forschung. „Das in Sachsen-Anhalt vorhandene Potenzial mit dem Standort Iden, kann in Kooperation mit anderen Bundesländern oder auch dem Bund weiter forciert werden“, so Daldrup.
Daneben müsse die Ausbringung von Düngemitteln weiterhin stark beobachtet werden. Daher wird sich die CDU-Landtagsfraktion auf Bundesebene dafür einsetzen, dass im Düngegesetz eine Ermächtigungsgrundlage für die Länder vorgesehen wird, um starke lokale Tierkonzentrationen vermeiden zu können.
Darüber hinaus seien mit den geplanten Änderungen im Baugesetzbuch für gewerbliche Großprojekte nun deutlich höhere Hürden vorgesehen als bislang. Nach der geplanten Neuregelung sollen gewerbliche Anlagen im Außenbereich nur noch entstehen dürfen, wenn sie aufgrund der geplanten Anzahl der Tiere nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Die Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, den Bau großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen zu steuern und wo nötig, zu begrenzen. Diese Initiative vom Bundeslandwirtschaftsministerium sei zu begrüßen.
„Letztendlich zeigt die Diskussion, dass das Thema artgerechte Nutzierhaltung ganzheitlich angegangen werden muss, also auch auf Bundes- und Europaebene“, so Daldrup abschließend.