Bernhard Daldrup: Landwirtschaftlichen Boden schützen – es besteht Handlungsbedarf
„Wir begrüßen ausdrücklich das vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften angefertigte Gutachten zum landwirtschaftlichen Pacht- und Bodenmarkt im Hinblick auf die Aktivitäten von nichtlandwirtschaftlichen und überregional aktiven Investoren“, so der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Bernhard Daldrup. Hintergrund ist der in der heutigen Landtagssitzung beschlossene Antrag zu einer zukunftsfähigen Gestaltung des landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarktes.
In den Jahren 2006 bis 2010 sind laut Gutachten die Kaufwerte für landwirtschaftliche Flächen durchschnittlich um rund 29 Prozent, in den ostdeutschen Ländern um rund 86 Prozent gestiegen. Die Hintergründe sind vielfältig. So sehen nichtlandwirtschaftliche Investoren den Boden auch in wirtschaftlich volatilen Zeiten als sichere Anlage. Die steigende Nachfrage wird getrieben vom weltweit wachsenden Bedarf an Nahrungsgütern und auch der Bioenergie.
„Hier setzt das EEG falsche Anreize. Auch wenn wir alle die Energiewende unterstützen, ist es fraglich, warum gerade große gaseinspeisende Biogasanlagen eine derart hohe Förderung erhalten. Darüber hinaus werden täglich rund 90 Hektar landwirtschaftliche Fläche in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewidmet. Dazu kommen Ausgleichs- und Kompensationsflächen für Eingriffe in die Natur. Diese müssen zukünftig besser organisiert werden. Es besteht gerade in Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf, denn die Landwirte können die hohen Preise für den zur Sicherung der Betriebe dringend notwendigen Landkauf oftmals kaum noch aufbringen“, so Daldrup weiter.
„Das Gutachten bescheinigt darüber hinaus noch ein Vollzugsdefizit beim Umsetzen von geltendem Recht und schlägt vor, den ordnungspolitischen Rahmen anzupassen. Es ist einem Landwirt schwer vermittelbar, warum bei ihm, nicht aber bei Anteilsverkäufen von Gesellschaften Grunderwerbssteuer anfällt. Wir brauchen auch mehr Transparenz, wem eigentlich die Flächen im Lande gehören. Es könnte das Grundstücksverkehrsgesetz angepasst werden, beispielsweise über die Verringerung der Freigrenze für die Genehmigungspflicht von Flächenkäufen. Hierüber muss im Agrarausschuss diskutiert werden“, so Daldrup abschließend.