Siegfried Borgwardt / Ralf Wunschinski: „Die Opfer von Gewalttätern fühlen sich verhöhnt“
Das Landgericht Karlsruhe hatte am Dienstag vier verurteilten Straftätern eine Entschädigung zugesprochen, weil sie unrechtmäßig in Sicherungsverwahrung waren. Die Richter sprachen den ehemaligen Sicherungsverwahrten insgesamt 240.000 Euro Entschädigung zu. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Eine Richterschelte ist nicht angebracht. Diese Entscheidung kann der Normalbürger jedoch nicht verstehen. Einige der vier Männer stehen heute noch unter Beobachtung der Polizei, weil sie als hoch gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft werden. Dennoch saßen die Kläger zu lange in Sicherungsverwahrung, in einem Zeitraum, in dem sie nicht mehr in Sicherungsverwahrung hätten sitzen dürfen. Dafür steht ihnen ein Entschädigungsanspruch zu. Wir müssen akzeptieren, dass in den Jahren 1998 bis 2004 nach dem Motto ‚Sexualstraftäter wegsperren – und zwar für immer? erhebliche Fehler bei der Konzeption der Sicherungsverwahrung gemacht worden sind, für die wir nunmehr jetzt büßen müssen. Schätzungen zufolge könnte es bundesweit zwischen 80 und 100 vergleichbare Fälle geben. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass in der Justiz die Aussage ‚Opferschutz vor Täterschutz? mittlerweile fest verankert ist. Verschiedene Gesetze haben in den vergangenen Jahren vor allem die Rechte der Opfer im Strafprozess verbessert.“
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Ralf Wunschinski, erklärt weiterhin: „Die Opfer von Gewalttätern fühlen sich verhöhnt. Die vier Verurteilten haben ihren Opfern schwerstes Leid zugefügt. Sie haben Therapieangebote abgelehnt und es bestand eine erhebliche Rückfallgefahr. Die Sicherungsverwahrung war nicht willkürlich. Gerade auch angesichts der Tatsache, dass in Deutschland nur wenige schwer betroffene Gewaltopfer eine spürbare Entschädigung erhalten, fordere ich die Täter dazu auf, die ihnen zustehende Entschädigung den Opfern als verspätete Wiedergutmachung zu zahlen.
Für die CDU-Fraktion hat der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Schwerverbrechern Priorität. Wir müssen alle rechtsstaatlichen Hebel in Bewegung setzen, um die Menschen vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern zu schützen. Hierzu bedarf es auch einer rechtssicheren Reformierung der Sicherungsverwahrung.“