André Schröder: Opferschutz verbietet Freiheit trotz Freiheitsstrafe
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, hat nach der gestrigen Fraktionssitzung erklärt, pauschale Ausweitungen von Langzeitausgängen für Schwerverbrecher im Rahmen einer Novellierung des Strafvollzuggesetzes nicht mitzutragen. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im Herbst im Landtag beraten werden.
„Die Maßgabe des Verfassungsgerichtes, Therapie und Resozialisierung zu stärken, bedeutet nicht automatisch, Schwerverbrecher früher auf die Straße zu lassen. Wir werden uns den Gesetzentwurf an dieser Stelle genau anschauen. Pauschale Vollzugslockerungen kommen aus Gründen des Opferschutzes für uns nicht in Frage. Freiheit trotz Freiheitsstrafe bedarf auch in Zukunft eng gesetzter Vorgaben.“