André Schröder: EU darf Kommunalkredite nicht erschweren
Während seiner Klausur in Brüssel kam der Vorstand der CDU-Landtagsfraktion auch mit Uwe Zimmermann, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zusammen, um das europäische Vergaberecht auch aus Sicht der Kommunen zu diskutieren. Im Rahmen der geplanten EU-Vergaberechtsreform hat sich der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion André Schröder klar gegen die Ausweitung des EU-Vergaberechtsregimes auf kommunale Kredite ausgesprochen.
„Der gegenwärtige Vorschlag der EU-Kommission würde unsere Kommunalfinanzierung verzögern und verteuern! Wenn Städte und Gemeinden künftig alle vergaberechtlichen Verfahren der EU durchlaufen müssen, bräuchten sie enorme Vorlaufzeiten für ihre Refinanzierung und müssten bei den Zinsen mit neuen Kosten rechnen. Der Kreditvergabe an Kommunen sind schon heute Grenzen gesetzt. Das EU-Vergaberecht ist nicht das geeignete Instrument weitere Verschärfungen vorzunehmen. Stattdessen sind die nationalen Vorgaben und Haushaltsregeln konsequent umzusetzen“, erklärte Schröder.
Daneben äußerte Schröder, dass es hinsichtlich des Vorschlages der Kommission zur Konzessionsvergabe starke Bedenken seitens der CDU-Fraktion gebe. Im Landtagsbeschluss vom 24. Februar mit Drucksache 6/859 habe auch der Landtag seine Subsidiaritätsbedenken untermauert. Es bestehe grundsätzlich keine Notwendigkeit für eine Gesetzgebung auf europäischer Ebene, da 99 Prozent der Vergaben im Lande bleiben.
„Des Weiteren sieht die Binnenmarktakte vor, dass eine europäische Behörde die Einhaltung des Vergaberechts überwachen soll. Dies sehe ich ebenfalls sehr kritisch, denn eine europäische oder nationale Aufsichtsbehörde schafft nicht nur mehr Bürokratie, sondern greift in staatsrechtliche Organisationsstrukturen ein“, sagte André Schröder abschließend.
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat im Rahmen der Binnenmarktakte vom 20. Dezember 2011 ihre Vorschläge zur Vergaberechtsreform und Konzessionsvergabe vorgelegt. Generell soll die Reform die Effizienz des Einsatzes öffentlicher Gelder erhöhen. Das EU-Reformpaket ist auf drei Richtlinienvorschläge aufgeteilt, die allgemeine Auftragsvergabe KOM (2011) 896/2, die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste KOM (2011) 895 und die Konzessionsvergabe KOM (2011) 897.