Markus Kurze / Jens Kolze: Endlich Rechtssicherheit im Rettungswesen!
Heute sind die Eckpunkte des Rettungsdienstgesetzes auf der Landesbeiratssitzung im Innenministerium vorgestellt worden. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Markus Kurze, und der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jens Kolze, begrüßen die anstehende Novellierung und die Kabinettsbefassung noch vor der Sommerpause. Dies ermögliche eine zügige Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag und die konsequente Umsetzung der Koalitionsvereinbarung.
„Den Hilferuf der Leistungserbringer (u. a. DRK, ASB, JUH, Malteser, DLRG und Bergwacht) haben wir frühzeitig wahrgenommen und nach Lösungsmöglichkeiten im Parlament gesucht. Im Frühjahr 2010 haben wir die Initiative für eine gesetzliche Übergangsmöglichkeit ergriffen und mit der anschließenden parlamentarischen Befassung die Eckpunkte für die nun anstehende große Novelle geschaffen“, so Markus Kurze.
Die kostenintensive Notarztversorgung soll zukünftig stärker auf die jeweiligen Krankenhäuser abgestimmt werden. Hierdurch wird dem drohenden Fachärztemangel auf dem Land begegnet.
„Die geplante Umstellung auf das Konzessionsmodell ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um Rechtssicherheit für die Leistungsträger und -erbringer im Rettungsdienst zu schaffen. Eine zwangsweise Zusammenlegung der integrierten Rettungsdienstleitstellen wird es auch mit uns nicht geben“, so Jens Kolze.
Kurze und Kolze sind sich einig, dass die gesetzliche Aufnahme tarifgebundener Entlohnung und die Zuverlässigkeit bei einem Massenanfall von Verletzten, als Leistungskriterien, den hohen Qualitätsstandard im Rettungsdienstwesen auch zukünftig sichern werden.