Die CDU-Landtagsfraktion steht zu den bestehenden Staatskirchenverträgen
„Ganz unnötig ins Gerede gekommen sind die Anfang der 90iger Jahre abgeschlossenen Staatskirchenverträge durch einen Antrag der Linken, diese einer Überprüfung zu unterziehen“, so der Abgeordnete Jürgen Scharf. Zu der heutigen Debatte im Landtag führte er aus:
„Das Wirken der Kirchen ist nicht an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden und geschieht auch unter den unterschiedlichsten Bedingungen. Freilich sollte die ehrliche Diskussion berücksichtigen und nicht verschweigen, dass ihr Wirken in vielen Ländern, besonders in islamisch geprägten Ländern aber z. B. auch in Nordkorea, unter Bedingungen harter Verfolgung als Märtyrerkirche erfolgt. In vielen Ländern herrschen jedoch geordnete Verhältnisse, die ein freies Wirken von christlichen Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ermöglichen, so in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt. Die Linke vermutet, dass andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften benachteiligt werden, konnte dieses aber nicht belegen.
Aus Sicht der CDU gibt es derzeit keinen Grund theoretisch und praktisch nach anderen Rechtsgrundlagen zu suchen. Veränderungen im Detail sind freilich immer möglich. Es drängt sich aber der Eindruck auf, die Linke möchte das gesamte über Jahrzehnte bewährte Rechtsgebäude der Staats-Kirchenbeziehungen diskreditieren und letztlich abschaffen. Aber auch sie soll sich darüber klar werden, dass es so etwas wie vordemokratische Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft gibt. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst Wolfgang Böckenförde, sagte es einmal so: ‚Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist.? Diese vordemokratischen Grundlagen sind zumindest in der westlichen Welt untrennbar mit der katholischen Soziallehre und evangelischer Ethik verknüpft. Wer Blindheit des Staates gegenüber jeglicher Religiosität fordert, zerreißt ein wichtiges Band zu den vordemokratischen Grundlagen unseres Staates. Wir werden dieses Band vielleicht noch einmal bitter nötig haben.
Schon im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 war die Ablösung der jährlich zu leistenden Entschädigungszahlungen für die den Kirchen entgehenden Erträge ihrer enteigneten Grundstücke durch Einmalzahlungen vorgesehen. Aus fiskalischen Gründen hat nie eine Regierung ein entsprechendes Ablösegesetz vorgelegt. Der Vorschlag der Linken entspricht einer Teilenteignung der Kirchen und kann deshalb nicht ernst genommen werden. Die Linke muss erklären, was ihre Initiative tatsächlich bewirken will.“