André Schröder: Staatskirchenverträge gelten
Zum Antrag der Linken hinsichtlich der Evaluierung der Staatskirchenverträge in der kommenden Landtagssitzung, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende André Schröder:
„Wir werden den Antrag der Linken gemeinsam mit unserem Koalitionspartner auf der kommenden Landtagssitzung ablehnen. Die staatlichen Leistungen für unsere Kirchen sind verfassungsrechtlich verbürgt und im Doppelhaushalt für die nächsten zwei Jahre abgebildet. Die Verträge sind seinerzeit in Kenntnis der gesellschaftlichen Realität geschlossen worden. Diese gesellschaftliche Realität hat sich in den letzten Jahren nicht so entscheidend verändert, dass die Geschäftsgrundlage entfiele.“
Schröder regte einen verstärkten Dialog mit den Kirchen an. Es müsse transparent gemacht werden, welchen wichtigen Beitrag die Gesellschaft durch ihr Wirken empfange.