André Schröder: Kein Mindestlohn im Vergabegesetz
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat Forderungen nach Mindestlöhnen im Vergabegesetz abgelehnt. Hinsichtlich des Mindestlohns gilt der im Koalitionsvertrag festgelegte Vorrang der tariflichen Lohnbindung.
Die Argumente der Kammern und Wirtschaftsverbände in der heutigen Anhörung im Landtag hätten die negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt hinreichend deutlich gemacht. Zudem würden vergabefremde Kriterien für zusätzliche Bürokratie und zu Nachprüfungsproblemen der Vergabestellen führen.
„Wir haben einen Gesetzentwurf, der nicht deckungsgleich alle Interessen erfüllen kann. Dennoch haben die Koalitionsfraktionen ein Vergabegesetz vorgelegt, das ausgewogen und praktikabel ist. Wir werden die Argumente der Anhörung auswerten und in die weiteren Beratungen zum Gesetzesentwurf einfließen lassen“, so Schröder abschließend.