Markus Kurze: Landtag nimmt Einspruchsrecht in EU-Angelegenheiten wahr
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute Subsidiaritätsbedenken gegen den „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe“ (KOM (2011) 897 endg ; BR-Drs. 874/11) erhoben. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze:
„Jede Verschärfung des Vergaberechts muss die Folgen vor Ort im Auge haben – gerade bei Dienstleistungskonzessionen im Öffentlichen Auftragswesen. Wir wollen nicht, dass sich EU-weite Ausschreibungsverpflichtungen nachteilig für unsere Bürger in Sachsen-Anhalt auswirken. Gerade im Bereich der Wasser- und Abwasserversorgung ist die Qualität in Deutschland überdurchschnittlich hoch. Deswegen ist es sinnvoll, dass die Kommunen weiterhin über ein Stück Flexibilität verfügen. Daher wollen wir keine weitere Wettbewerbsverschärfung.“
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat am 20. Dezember 2011 ein Gesetzespaket zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt, welches eine verbindliche EU-weite Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen auch im öffentlichen Auftragswesen zwingend vorschreiben soll.