Angela Gorr: In Bezug auf die Berichterstattung zur vertraulichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 01.02.2012 äußert sich die für Frauenpolitik zuständige Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion
„Es ist begrüßenswert, dass die ‚Verfahrensgrundsätze zum Umgang mit Vorgängen sexueller Belästigungen in allen Landesbehörden‘ so geschärft werden sollen, wie es der für Gleichstellungsfragen zuständige Ausschuss im Landtag fraktionsübergreifend formuliert hat.
Die Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz muss zukünftig sicher noch mehr in den Blickpunkt rücken. Dazu gehört auch wahrzunehmen, dass die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden des Landes unter anderem darin liegen sollte, dass sich Frauen in Fällen, wie sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder Diskriminierung, vertrauensvoll an sie wenden können. Gleiches gilt zum Beispiel auch für die Frauenpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen oder auch für die Frauen Union. Zudem gibt das Antidiskriminierungsgesetz eine deutliche Richtschnur vor.
Das Problem scheint allerdings vielschichtiger zu sein: Es kann nicht nur darum gehen, die Verantwortlichen in den Behörden, sondern die Gesellschaft insgesamt zu sensibilisieren. Allgemeine Richtlinien tragen zu einer objektiveren Beurteilung bei, was jedoch im Einzelfall als sexuelle Belästigung empfunden wird, ist durchaus unterschiedlich. Grenzen ziehen, Grenzen respektieren, darum geht es. Die Ankündigung, zukünftig Fortbildungen für Personalverantwortliche und Gleichstellungsbeauftragte anzubieten, geht daher in die richtige Richtung.“