Jens Kolze: „Verschärfung des Waffenrechtes ist notwendig!“
Zur aktuellen Diskussion hinsichtlich der Unterstützung einer Bundesratsinitiative zur Erweiterung der Regelanfrage der Waffenbehörden auf den Verfassungsschutz erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Ich halte eine Erweiterung der Regelabfrage auf den Verfassungsschutz für zielführend. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Schon jetzt sind die Behörden bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung dazu verpflichtet, eine Regelanfrage unter anderem bei der örtlichen Polizeidienststelle vorzunehmen. Die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen nämlich in der Regel Personen nicht, die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die zum Beispiel gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind.
Eine umfassende Beurteilung durch Erweiterung dieser Regelanfrage auf den Verfassungsschutz ist zweckmäßig, zumal diese Erkenntnisquellen insbesondere nur Verfassungsschutzbehörden haben. Die bereits jetzt bestehende Möglichkeit zur Erweiterung der Ermittlungen durch eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz sollte durch eine Änderung des Waffengesetzes nunmehr die vorgeschriebene Regel werden. Den Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann werde ich unterstützen und als Vorsitzender der Konferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern weiter thematisieren und auf der nächsten Zusammenkunft der Konferenz abschließend beraten.“