Jens Kolze: „Polizeiliche Deeskalationstaktiken dürfen nicht zu einem scheinbar rechtsfreien Raum führen.“
Die CDU-Fraktion hat sowohl den Betonplattenwurf in Magdeburg als auch den Brandanschlag auf das Polizeirevier in Dessau-Roßlau zum Thema im Landtag gemacht. Hierzu erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Im Rahmen unserer Selbstbefassungsanträge im Innenausschuss hat uns das Ministerium für Inneres und Sport ausführlich über die Attacken aus dem Antifa-Haus in der Alexander-Puschkin-Straße in Magdeburg, als auch über den Brandanschlag auf das Polizeirevier in Dessau-Roßlau im Januar dieses Jahres berichtet.
Es ist erschreckend, dass für bestimmte kriminell-extremistische Gruppen Angriffe auf fahrende Kfz, Katapultvorrichtungen mit Stahlkugeln, brennende Funkstreifenwagen, hinterhältige Angriffe mit Wurfgeschossen und das Verbarrikadieren in Wohnhäusern scheinbar ganz legitime Mittel der politischen Auseinandersetzung sind. Wir sind jedenfalls der Auffassung, dass allein das reflexartige Verurteilen von extremistischer Gewalt nicht mehr genügt. Es müssen auch konkrete Handlungsstrategien für die Zukunft aufgezeigt werden. Hierzu zählt zum Beispiel auch, dass bestimmte polizeiliche Deeskalationstaktiken überdacht werden müssen. Deeskalation zu betreiben heißt, angepasst und abgestuft vorzugehen. In diesem Spannungsfeld ist immer abzuwägen, ob Gespräche, Information oder Platzverweise als polizeiliches Mittel ausreichend sein werden, oder ob schnell und konsequent vorgegangen werden muss. Ziel ist die Verhinderung einer sich aufschaukelnden Gefährdungssituation. Bestimmte Konfliktsituationen können aber nur unter Anwendung polizeilicher Zwangsmittel gelöst werden, andernfalls ist unsere Polizei handlungsunfähig.
In diesem Zusammenhang ist es uns gänzlich unverständlich, dass zum Beispiel in der Alexander-Puschkin-Straße mit unabhängigen Anwälten über mehrere Stunden hinweg mit Kriminellen Verhandlungen über die Durchführung polizeilicher Maßnahmen und Ermittlungen geführt werden müssen. Deeskalation ist jedenfalls dann nicht angebracht, wenn ein scheinbar rechtsfreier Raum geschaffen wird.
Für uns sind polizeiliche Eingriffsmaßnahmen und die Grundlagen unseres Rechtsstaates nicht verhandelbar. Andernfalls kommt dies einer Kapitulation unseres Rechtsstaates gleich“, so Kolze abschließend.