Ausschuss Recht, Verfassung und Gleichstellung
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich am 01.02.2012 in vertraulicher Sitzung ausführlich mit den Vorwürfen sexueller Belästigung in der Staatskanzlei, die von einer ehemaligen Mitarbeiterin erhoben worden sind, befasst. Es wurde deutlich, dass es offensichtlich Versäumnisse bei der Verfolgung derartiger Vorwürfe durch ein nicht einwandfreies Verfahren innerhalb der Staatskanzlei gegeben hat. Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Robra, inzwischen die Festlegung getroffen hat, dass ihm Vorfälle sexueller Belästigung innerhalb von drei Tagen zur Kenntnis zu bringen sind. Der Ausschuss hat die Landesregierung aufgefordert, allgemeine Verfahrensgrundsätze zum Umgang mit Vorgängen sexueller Belästigungen in allen Landesbehörden zu erarbeiten. Das Gremium ist weiterhin einvernehmlich der Auffassung, dass es unbenommen davon den Betroffenen auch möglich sein muss, sich in solchen Situationen vertraulich an die Gleichstellungs- bzw. an die Antidiskriminierungsbeauftragten der jeweiligen Behörden zu wenden. Um sich ein Überblick darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Vorwürfe sexueller Belästigung auch in anderen Landebehörden erhoben worden sind und wie mit diesen umgegangen wurde bzw. wird, kam der Ausschuss überein, in einer weiteren vertraulichen Sitzung am 09.03.2012 die Gleichstellungsbeauftragen der anderen Ressorts sowie des Landesverwaltungsamtes, des Landesrechnungshofes und des Landtages anzuhören.