André Schröder: Staatskirchenverträge gelten
In Reaktion auf eine Forderung der Linken zur Überarbeitung der Staatskirchenverträge hat der CDU-Fraktionsvorsitzende, Andrè Schröder, die wichtige Rolle der Kirchen im Land betont und einer Zurückdrängung ihres Wirkens eine Absage erteilt.
„Die staatlichen Leistungen für unsere Kirchen sind verfassungsrechtlich verbürgt und im gerade beschlossenen Doppelhaushalt für die nächsten zwei Jahre abgebildet. Die Verträge sind seinerzeit in Kenntnis der gesellschaftlichen Realität geschlossen worden. Diese gesellschaftliche Realität hat sich in den letzten Jahren nicht so entscheidend verändert, dass die Geschäftsgrundlage entfiele“.
Schröder regte einen Dialog mit den Kirchen an. Es müsse transparent gemacht werden, welche wichtigen Gegenleistungen die Gesellschaft durch ihr Wirken erhalte.