Jens Kolze: Die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Strukturprinzipien des Grundgesetzes sind für uns nicht disponibel – wer staatliche Gewalt ausübt, muss selbstverständlich verfassungstreu sein
Zur Entscheidung im Fall Battge und den Reaktionen der Oppositionsfraktion DIE LINKE erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Die Grundfrage jedes Verfassungsstaates ist, wie liberal ein streitbarer Verfassungsstaat gegenüber denjenigen sein kann und muss, die seine Grundprinzipien nicht bejahen oder sogar bekämpfen. Extremisten sind erklärte Feinde der Demokratie und dürfen nach unserer Ansicht im öffentlichen Dienst, in kommunalen Vereinen und Verbänden keine Chance erhalten. Wer gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt, sollte von der Mitbestimmung der Geschicke unserer Gemeinden und unseres Landes ferngehalten werden. Wir halten es für selbstverständlich, dass ein Bewerber für den öffentlichen Dienst seine strikte Loyalität für den demokratischen Verfassungsstaat erklären und auch danach handeln muss.
Wir nehmen es in diesen Zusammenhang mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die Fraktion DIE LINKE nunmehr fordert, dass „der Landesgesetzgeber aktiv werden muss, um das geltende Recht so auszugestalten, dass bekennende Rechtsextreme in Sachsen-Anhalt nicht Amtsträger sein können und dürfen.“ Wir möchten daran erinnern, dass wir am 07. Juli 2011 hierzu eine Aktuelle Debatte im Landtag durchgeführt haben. Als Denkanstoß zur Verhinderung einer Kandidatur von Rechtsextremisten für öffentliche Ämter haben wir die Möglichkeit der Einrichtung eines sogenannten Extremistenbeschlusses, der die Notwendigkeit einer Erklärung zur Verfassungstreue definiert, vorgeschlagen und alle zu einem gemeinsamen offenen Meinungsbildungsprozess eingeladen. DIE LINKE hat sich diesem Meinungsbildungsprozess ausdrücklich verweigert. Man muss nunmehr feststellen, dass eine Debatte hierzu durch DIE LINKE nicht ehrlich geführt wird“, so Kolze abschließend.