Markus Kurze: Beitragsstabilität ist gesichert
Der Landtag wird heute über den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag abstimmen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze:
„Die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Umstellung auf eine Wohnungsabgabe ist notwendig, da die derzeit erhobene Gebühr auf Fernseh- und Radiogeräte nicht mehr zeitgemäß ist. Während der Beratungen hat sich die CDU-Fraktion stets für die Stabilität des künftigen Beitrags eingesetzt. Eine Ablehnung des Staatsvertrages, wie von den Linken bereits gefordert, hat zwangsläufig höhere Gebühren und somit höhere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zur Folge. Stabile Beiträge und eine klare Begrenzung auf den eigentlichen Programmauftrag sind für uns notwendig, um die Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern.
Wir haben uns bereits vor der Unterzeichnung durch die Regierungschefs der Länder im Dezember 2010 erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Zusatzbelastungen für Betriebe, beispielsweise aufgrund der Zahl ihrer Mitarbeiter, nicht unverhältnismäßig steigen. Auf unser Betreiben hin ist im Landtag nun noch einmal ein Beschluss gefasst worden, die Veranlagung von nicht-privaten, gewerblich genutzten Kfz und von Kleingartenanlagen mit Lauben, die größer als 24 Quadratmeter sind, im Zuge einer zeitnahen Evaluierung entfallen zu lassen.
Die Landesregierung ist gebeten, darauf hinzuwirken, dass es mittelfristig zu keiner weiteren Beitragserhöhung kommt und die sich im Zuge der Reform ergebenden Mehreinnahmen für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden.“