Jens Kolze: Privatwirtschaft hat grundsätzlich Vorrang
Zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU und SPD zur Änderung der Gemeindeordnung erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am Rande der Sitzung des Ausschusses für Inneres im Landtag:
„Der Umfang zulässiger kommunaler Wirtschaftstätigkeit und die Rechte privater Konkurrenten werden nach wie vor lebhaft diskutiert und haben schon zahllose Gerichte beschäftigt. Viele Unternehmen sehen in der privatwirtschaftlichen Betätigung der Kommunen einen schwerwiegenden Eingriff in den freien Wettbewerb.
Mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz vom 16. Juli 2003 wurde in die Gemeindeordnung die sogenannte „verschärfte Subsidiaritätsklausel“ eingeführt. Danach ist die wirtschaftliche Betätigung einer Kommune nur dann zulässig, wenn sie im Rahmen einer Vorlage- und Anzeigepflicht nachweist, dass sie den Zweck besser und wirtschaftlicher als ein anderer erfüllt oder erfüllen kann. Dies stellt sich nicht selten als eine von der Kommune nicht oder nur äußerst schwer erfüllbare Voraussetzung dar.
Subsidiaritätsklauseln gibt es in fast allen Bundesländern. Der Regelfall ist die abgeschwächte Form. Die sachsen-anhaltische Klausel ist strenger gefasst als die der meisten anderen Bundesländer. Es ist daher geboten, eine Rückführung auf den Stand vor dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz zu vollziehen. In § 116 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Gemeindeordnung wird die Voraussetzung einer wirtschaftlichen Betätigung insoweit vereinfacht, als dass diese durch die Kommune bereits dann zulässig ist, wenn sie den Zweck genauso gut und wirtschaftlich erfüllt wie ein Dritter.
Aus der Subsidiaritätsklausel ergibt sich jedoch bundeseinheitlich der grundsätzliche Vorrang der Privatwirtschaft unter Beachtung der gesetzlichen Aufgabe der Mittelstandsförderung. Sie dient letztendlich dazu, die Gemeinden von riskanten wirtschaftlichen Unternehmungen abzuhalten und dass sich Gemeinden auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren. Diese Funktion wird ebenso gut durch die alte Gesetzeslage sicher gestellt.
Eine weitere Lockerung des Örtlichkeitsprinzips für kommunale Unternehmen wird es mit der CDU-Fraktion nicht geben“, so Kolze abschließend.