André Schröder: Finanzierungsvorbehalt bleibt bestehen
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat das heute vorgestellte Vorschlagspapier des Sozialministers als Grundlage für die weiteren Beratungen bezeichnet. Bis zu einer Kabinettsbefassung über das eigentliche Gesetz müsse aber die Finanzierungsfrage geklärt werden.
„Wir sind uns darin einig, dass ein neues Kinderförderungsgesetz ein einfacheres Abrechnungssystem braucht, um Klarheit darüber herbeizuführen, wohin die Landeszuschüsse fließen. Die jetzt noch bestehende Transparenzlücke muss dringend geschlossen werden.
Konsens besteht auch darin, nicht nur über Betreuungsansprüche zu reden, sondern auch über Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen und über die Besserstellung von Mehrkindfamilien“, so Schröder.
„Da alle Mehrkosten beim Land verbleiben und nicht auf Kommunen, Träger und Eltern abgewälzt werden sollen, bleibt für die CDU-Fraktion der Finanzierungsvorbehalt bis zu einer Klärung bestehen. Ohne Veränderungen bei der Hortbetreuung reicht die jetzt geschaffene Vorsorge nicht aus, die Kosten zu stemmen. Um Land und Kommunen finanziell nicht zu überfordern, könne beispielsweise über eine zeitlich gestaffelte Einführung von Verbesserungen nachgedacht werden“, so Schröder abschließend.