Kay Barthel: Anhörung zum Finanzausgleich im Landtag sinnvoll
Mit seinem erneuten Vorstoß versucht der Finanzminister der berechtigten Kritik der kommunalen Familie entgegenzuwirken. Er selbst formuliert in seiner Kabinettsvorlage, dass viele Probleme durch seine Vorschläge nicht geheilt werden können. Den Ansatz, ein grundsätzlich fehlerhaftes System punktuell zu verbessern und zunächst das Ergebnis eines Gutachtens abzuwarten, halten wir noch nicht für ausreichend. An dem Ziel eines aufgabenangemessenen FAG halten wir grundsätzlich fest. Schon bei der aktuellen Fortschreibung des FAG müssen wir diesem Ziel Rechnung tragen. Die Kommunen sind auf Vorschläge angewiesen, die bereits 2012 wirksam werden. Die CDU-AG Finanzen hat sich im Rahmen ihrer zweitägigen Klausurtagung intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. „Wir müssen wir auf die Kritik der kommunalen Spitzenverbände mit einer Anhörung im Gesetzgebungsverfahren reagieren“, erklärte der finanzpolitische Sprecher, Kay Barthel. Dabei sollen folgende Vorschläge diskutiert werden.
- Die Anreizfeindlichkeit muss beseitigt werden. Die CDU-AG Finanzen sieht in der anteiligen Anrechnung vorhandener Fehlbeträge eine Möglichkeit, Mehreinnahmen für Konsolidierungszwecke zu verwenden. Künftig ein Fünftel der Fehlbeträge als Finanzbedarf anzurechnen, bietet den Kommunen den notwendigen Spielraum, um über die fünfjährigen Konsolidierungszeiträume tatsächlich Schulden abzubauen. Darüber hinaus ist es vorstellbar, dass besondere Konsolidierungsbemühungen zusätzlich belohnt werden.
- Die Anrechnung der Ausgabepositionen muss auf Vollständigkeit geprüft werden.
- Bedarfszuweisungen dürfen nicht als Einnahme angerechnet werden.
Das Problem der wegfallenden Sonderbedarfszuweisungen durch einstimmigen Beschluss der Finanzministerkonferenz bleibt trotz Vorschlag des Finanzministers erklärungsbedürftig. Sofern sich der Bedarf nicht geändert hat, kann diese Absenkung nicht den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgebürdet werden.