Katrin Budde / André Schröder: Koalitionsfraktionen begrüßen Bündnis für starke Kommunen – Maßnahmenpaket greift viele kommunale Anliegen auf
Finanzausgleichsgesetz
Der Finanzminister hat heute im Kabinett ein BÜNDNIS FÜR STARKE KOMMUNEN vorgelegt. Das ist ein Maßnahmenbündel für die Stärkung der Kommunen in Sachsen-Anhalt. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD begrüßen diese Maßnahmen. „Wir haben in den letzten Wochen intensive Gespräche mit den Kommunen geführt“, erklärten die Faktionsvorsitzenden Katrin Budde (SPD) und André Schröder (CDU). „Das Paket des Finanzministers greift viele kommunale Anliegen auf. Die Koalition geht damit einen deutlichen Schritt auf die Kommunen zu.“
Besonders erfreut zeigten sich die Fraktionen über die Stabilisierung der Investitionspauschale und die Befreiung der Kommunen von den Altlasten aus der Städtebauförderung vor 1996. „Es ist wichtig, dass die Kommunen investieren können, um sich gut zu entwickeln“, so Budde und Schröder. „Das betrifft ja auch Programme des Landes, die sonst nicht vollständig in Anspruch genommen werden könnten.“ Zu der Befreiung zahlreicher Kommunen von Zinsforderungen wegen nicht fristgerecht eingesetzter Städtebaufördermittel in den Jahren 1991 bis 1995 erklärten die Fraktionschefs: „Das ist schon seit langem ein gemeinsames Anliegen. Diese Altlasten hängen den Kommunen wie ein Klotz am Bein. Sie schleppen das seit fast zwei Jahrzehnten mit sich herum. Es ist gut, dass damit jetzt Schluss ist.“
Gemeinsames Ziel der Koalition mit dem Maßnahmenpaket und mit der anstehenden Novellierung des Finanzausgleichgesetzes (FAG) ist die vernünftige Finanzausstattung der Kommunen. „Solide Finanzen sind die Grundlage für die Handlungsfähigkeit unseres Landes und unserer Kommunen“, erklärten Budde und Schröder. „Unsere Kommunen müssen auf eigenen Füßen stehen und über die dazugehörigen finanziellen Mittel verfügen können.“
Bestandteile des BÜNDNISSES FÜR STARKE KOMMUNEN:
1. Stabilisierung der Kommunalen Investitionspauschale. Geringfügige Absenkung von 128
Mio. € auf 125 Mio. € in 2013 (ursprünglich 73 Mio. €).
2. Aufteilung der Rückzahlung aus Überzahlungen der FAG-Abrechnung 2009
3. Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung von Einnahmeausfällen aus der
Absenkung der Hartz-IV-SoBEZ
4. Teilentschuldungsprogramm Stark II
5. Investitionsprogramm Stark III
6. Neuer Fonds zum Ausgleich von Schwankungen im Gewerbesteueraufkommen der
Kommunen – Stark IV
7. Befreiung von Zinsforderungen gegen zahlreiche Kommunen wegen nicht fristgerecht
eingesetzter Städtebaufördermittel in den Jahren 1991 bis 1995
8. Überplanmäßige Ausgabe zur Abmilderung von Lasten nach der Gemeindegebietsreform
in Höhe von 30 Mio. €