Eduard Jantos: Familien im Mittelpunkt – „Elterngeld II“ einführen
Am 8. September 2011 sind die familienpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU in Berlin zur Fortsetzung ihrer Beratungen vom Frühjahr d. J. in Wiesbaden zusammengekommen. Sie sprachen unter anderem mit der familienpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, über aktuelle Themen.
Für die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt nahm der familienpolitische Sprecher, Eduard Jantos, an der Tagung teil. Dabei betonte er: „Für uns besitzt die Familie höchste Priorität. Das Sachsen-Anhalt Vorreiter in Sachen Familienpolitik ist, zeigt auch unsere bereits installierte Unterstützung kinderloser Paare, denn seit Juli 2010 erhalten diese finanzielle Förderung für den zweiten, dritten und vierten Versuch einer künstlichen Befruchtung.“
Am Ende der Tagung wurde folgende gemeinsame Erklärung verabschiedet:
„Die Familienpolitik der Union in Bund und Ländern ist insbesondere dem Kindeswohl und der Wahlfreiheit für Familien verpflichtet. Familien erweisen unserer Gesellschaft unschätzbare Dienste. Sie schulen fürs Leben, sorgen für Schwache und Kranke und bewirken gesellschaftliche Erneuerung, die allen zu Gute kommt. Sie verdienen Vertrauen und Ermutigung, Unterstützung und Anerkennung. Mit Blick auf aktuelle familienpolitische Vorhaben heißt dies für uns:
„Elterngeld II“ im zweiten Lebensjahr – als Anerkennung für Familienarbeit und Beitrag zur elterlichen Wahlfreiheit
Eltern erbringen mit der Erziehung ihrer Kinder eine große Leistung für das Gemeinwohl. Sie sind Leistungsträger der Gesellschaft. Wer sich für Familie entscheidet, stärkt das soziale Netz unserer Gesellschaft. Wir wollen die Leistung der Familienarbeit stärker anerkennen und auch finanziell honorieren. Wir begrüßen die Diskussion um die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes, zum Beispiel als „Elterngeld II“: Mütter oder Väter, die sich auch im zweiten Lebensjahr ihres Kindes in erster Linie den Erziehungsaufgaben widmen wollen, sollten dafür den Elterngeld-Sockelbetrag von derzeit 300 EUR erhalten.
Ein solches „Elterngeld II“ trägt mehreren Erfordernissen Rechnung: Es fördert die Bildungsfähigkeit von Kindern, die in hohem Maße von der emotionalen Stabilität in den ersten Lebensjahren abhängt. Es erweitert die finanziellen Handlungsspielräume von Familien, wenn sie es am dringendsten benötigen. Es schafft – im Verbund mit Elterngeld, Elternzeit und flexiblen Teilzeitregelungen – wertvolle Familienzeit zur Begleitung der Kinder im immer anspruchsvolleren Prozess ihrer Bildung und Entwicklung hin zur Eigenständigkeit.
Wir Christdemokraten und Christsozialen stehen für die Freiheit, den eigenen Lebensentwurf zu wählen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Wahlfreiheit und Spielräume für Familien zu erhalten oder neu zu schaffen. Das „Elterngeld II“ als Ermutigung, sich den Erziehungsaufgaben in der sensiblen Kleinkindphase vorrangig selbst zu widmen, ist ein wichtiger Beitrag zur elterlichen Wahlfreiheit. Erforderlich sind des Weiteren vielfältige Optionen zur flexiblen Kinderbetreuung und familienfreundlichere Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt für Mütter und Väter.
Kinderschutz ist wichtige Aufgabe – Bundesgesetz stärkt präventive Hilfen und sorgt für Qualitätsentwicklung
Das neue Bundeskinderschutzgesetz schafft mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche. Es ermöglicht, dass zielgerichteter auf Eltern zugegangen wird, um sie im Bedarfsfall zu unterstützen. Besonders begrüßen wir, dass der Grundsatz „Kinderschutz vor Datenschutz“ in konkreten Regelungen umgesetzt wird. Beispielsweise wird die Weitergabe von Informationen an das Jugendamt ermöglicht, ohne dass ein Arzt, ein Psychologe oder eine Hebamme seine berufliche Schweigepflicht verletzt. Dies gibt den Fachkräften Rechtssicherheit. Insgesamt erwarten wir vom neuen Gesetz eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten, um aktiv den Schutz der Kinder voranzubringen. Ein „Jugendamts-Hopping“ von Eltern, um sich der Beratung und Betreuung zu entziehen, wird künftig nahezu ausgeschlossen sein; stattdessen werden Familien in Notlagen auch bei Wohnortwechseln durchgehend betreut werden können.
Wir begrüßen des Weiteren, dass hauptamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden. Hiermit wird eine zentrale Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.
Besonders positiv bewerten wir den Einsatz von Familienhebammen in der Beratung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Familien nach der Geburt eines Kindes. Familienhebammen werden in einigen Bundesländern bereits mit großem Erfolg eingesetzt. Es ist uns wichtig, dass dabei funktionierende Strukturen nicht gefährdet und vor Ort gewonnene Erfahrungen berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf den weiteren Gesetzgebungsprozess erwarten wir, dass die Länder bei der Entscheidung über die Finanzierung ebenso einbezogen werden wie bei der fachlichen Ausgestaltung.
Unterstützung kinderloser Paare mit Kinderwunsch – Wunscheltern sollen entlastet werden
Kinder sind unsere Zukunft und eine Bereicherung für die Gesellschaft. Es gibt in Deutschland leider sehr viele Paare, die ungewollt kinderlos bleiben. Dies hat vielfältige Gründe. Neben bestehenden Adoptionsmöglichkeiten bietet auch die moderne Medizin Chancen, diesen Paaren zu helfen.
2004 hat die rot-grüne Regierung die Kostenübernahme bei der Kinderwunschbehandlung stark eingeschränkt. Gerade durchschnittlich verdienende Paare stoßen beim gegenwärtigen Finanzierungsmodus – 50 Prozent Eigenanteil bei den ersten drei Behandlungen – an ihre Grenzen. Wir wollen deshalb nach Wegen suchen, Eltern bei der Kinderwunschbehandlung stärker als bisher zu entlasten.“