Wigbert Schwenke: Versorgungsstrukturgesetz ist ein wichtiger Meilenstein
Die gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg haben in der vergangenen Woche in Leipzig erste Bewertungen des Referentenentwurfes zum Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung vorgenommen. Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Wigbert Schwenke:
„Das Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein der gesundheitlichen Versorgung. Besonders für das Flächenland Sachsen-Anhalt ist das Ziel, eine zuverlässige und bedarfsgerechte medizinische Betreuung im Gesamten zu gewährleisten unabdingbar. Dabei besteht die besondere Herausforderung in der medizinischen Versorgung des ländlichen Raumes und strukturarmer Regionen.“
Folgende Punkte wurden herausgestellt:
An der Einführung der neuen Kodierrichtlinie muss festgehalten werden. Nur so kann die objektive Morbidität und deren Verteilung in den einzelnen Regionen dargestellt werden.
Arztregresse erweisen sich in der Praxis als Abschreckungspotential gegen eine Entscheidung, sich als Arzt niederzulassen. Der vorgeschlagene Weg einer großzügigeren Regelung in der Mengensteuerung wird begrüßt. Beratung muss vor der Sanktion stehen. Inwieweit Regresse das gewünschte Ziel überhaupt erreichen, muss weiter diskutiert werden.
Die Gestaltung der spezialärztlichen Versorgung wird unterstützt. Sie muss jedoch durch hohe, für ambulant und stationär gleichermaßen geltende Qualitätsstands flankiert werden.
Der Strukturfond in Höhe von 0,1 Prozent ist sinnvoll. Über dessen Verwendung sollten Ärzteschaft und GKV gemeinsam entscheiden.
Die Ansiedlung von Ärzten in strukturschwachen Regionen ist gemeinschaftliche Aufgabe. Dabei sollte jeder Akteur seine Schwerpunktkompetenzen effektiv nutzen. Bund, Land und Kommunen sind die Garanten für eine attraktive Infrastruktur für Ärzte und Patienten. Krankenkassen und Ärzteschaft sollten die Versorgungsstruktur auf kollegialer Basis organisieren. Eine weitgehende administrative Sanktionskompetenz der Bundesländer in den Selbstverwaltungsinstitutionen wird abgelehnt.
Die Bedarfsplanung muss den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Eine zu groß- oder zu kleinteilige Betrachtung ist nicht in jedem Fall sinnvoll und entspricht häufig auch nicht den historisch gewachsenen Strukturen und Patientenpfaden einer Region.
Eine Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der zahnärztlichen Versorgung zwischen Primär- und Ersatzkassen ist anzustreben.
Eine Finanzierung von GKV-Satzungsleistungen aus Zusatzbeiträgen darf es nicht geben. Wahlleistungen können Gegenstand des Wettbewerbs sein und durch Zusatzbeiträge abgesichert werden.
MVZ bleiben ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Sie sind mehrheitlich in ärztlicher Verantwortung zu führen. Eine Transparenz der Eigentümerverhältnisse der MVZ gegenüber dem Patienten halten wir für unerlässlich, damit Überweisungsentscheidungen des Arztes vom Patienten nachvollzogen werden können.