Kay Barthel: Stellenpolitik der Landesregierung ist kein Akt politischer Willkür
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Kay Barthel, zur Kritik der Linken an der Stellenpolitik der Landesregierung:
„Neueinstellungen im direkten Umfeld der Hausleitung sind zu Beginn einer Wahlperiode gängige Praxis. Gerade nach Zuschnittsveränderungen in Ministerien und den damit verbundenen Aufgabenzuwächsen sind flexible Lösungen erforderlich. Die Einstellungsoptionen wurden zum jetzigen Zeitpunkt größtenteils noch nicht ausgeschöpft. Wir gehen davon aus, dass die Häuser von dieser Möglichkeit verantwortungsvoll und nur im Bedarfsfall Gebrauch machen. Mit jeder Neueinstellung ist gleichzeitig eine Abbauverpflichtung verbunden, so dass trotz temporären Bedarfs kein dauerhafter Personalaufwuchs mit der Entscheidung verbunden sein wird.
Der Landtag als Haushaltsgesetzgeber hat die Landesregierung über das Haushaltsrecht ermächtigt bei der Stellenführung flexibel zu sein. Die Linke argumentiert bei ihren Vorwürfen widersprüchlich, da sie einerseits das flexible Reagieren auf den Personalbedarf kritisiert aber gleichzeitig erhöhte Einstellungskorridore für alle Ministerien fordert. Eine Begründung für Einstellungen bleibt in jedem Fall erforderlich und ist kein Akt politischer Willkür“, so Barthel.