Eva Feußner / Dr. Gunnar Schellenberger: FDP-Antrag hat Charme, aber keine rechtliche Grundlage!
Zum Antrag der FDP-Fraktion „Rückkehr von sachsen-anhaltischen Lehrerinnen und Lehrern aus anderen Ländern erleichtern“ erklären die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Eva Feußner, und der CDU-Bildungspolitiker Dr. Gunnar Schellenberger:
„Der Antrag der FDP hat Charme, denn er legt den Finger in eine offene Wunde unserer Personalrekrutierung im öffentlichen Schulwesen. Aber – und das ist entscheidend- nach geltendem Recht verstößt dieses Anliegen gegen unsere Verfassung, nach der nur und ausschließlich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ausschlaggebend bei der Einstellung von Lehrkräften sein dürfen. Wir würden Unrecht schaffen, um eine negative Entwicklung zu beeinflussen. Das geht nicht.
So sehr wir uns wünschen mögen, Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter als Lehrkräfte in unserem Land anzustellen, so eindeutig ist die Rechtslage nach dem Grundgesetz. Die Landesregierung bleibt aufgefordert, durch eine intelligente Einstellungspolitik gerade im Lehrerbereich, für das Verbleiben von sachsen-anhaltischen Lehrkräften im Land Sorge zu tragen!“